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16. Juni 2020Das neue bayerische G-9 Abitur: Flexibler, eigene Schwerpunkte und mehr Naturwissenschaften – als Option!
7. Juli 2020Ein Industrieland braucht Gewässernutzung!
Dritte Bewirtschaftungsperiode zur Wasserrahmenrichtlinie (2022-2027):
Interessen von Gewässerschutz und -nutzung in Einklang bringen – Ökologie, Ökonomie und soziale Belange gleichrangig würdigen!
Die seit Dezember 2000 gültige Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist das zentrale Regelwerk der europäischen Gewässerschutzpolitik. Die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen gemäß deren Artikel 4 bis spätestens 2027 erreicht werden. Grundlage zur Umsetzung der Ziele sind die Bewirtschaftungspläne der Länder und die darauf aufbauenden Maßnahmenpläne für die Gewässerbewirtschaftung. Diese setzen auch wesentliche Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Aspekte der Gewässernutzung. Aktuell laufen die bundesweiten Planungen zum 3. Bewirtschaftungszeitraum von 2022-2027. Schon heute ist allerdings klar, dass die ambitionierten Ziele der WRRL europaweit nicht erreicht werden können.
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Die Wasserrahmenrichtlinie setzt europaweit einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Als Hauptziel wird angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit bis 2015 – spätestens bis 2027 – den guten Zustand erreichen. Ein bereits erreichter (sehr) guter Zustand ist zu erhalten. Als Referenz gilt die natürliche Vielfalt an Pflanzen und Tieren in den Gewässern, ihre unverfälschte Gestalt und Wasserführung und die natürliche Qualität des Oberflächen- und Grundwassers. Für erheblich veränderte oder künstliche Gewässer gilt anstelle des guten ökologischen Zustands das Umweltziel des guten ökologischen Potenzials. Grundsätzlich gelten hinsichtlich des Zustands eines Gewässers sowohl ein Verbesserungsgebot als auch ein Verschlechterungsverbot.
Die wichtigsten Elemente der zielgerichteten und koordinierten Planung für den Schutz der Gewässer sind die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für Flussgebiete bzw. Teilbereiche der Flussgebiete. Neben den Zielen und Instrumenten des Umweltschutzes sind aber auch wirtschaftliche Aspekte der Wassernutzung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu betrachten. Weitere Informationen unter folgenden Link.
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Für industrielle Wertschöpfung ist Gewässernutzung ein essenzieller Standortfaktor – sei es durch Wasserentnahmen zu Kühl- und Produktionszwecken, Direkt- und Indirekteinleitungen von gereinigtem Abwasser, die Nutzung als Transportwege, zur Energiegewinnung oder auch zum Abbau von Rohstoffen.
Die Industrie unterstützt eine nachhaltige Weiterentwicklung und kontinuierliche Verbesserung des Gewässerschutzes. Industrieanlagen unterliegen hierbei einem stetigen Verbesserungs- und Anpassungsprozess. Bereits in den beiden ersten Bewirtschaftungsperioden konnten wesentliche Verbesserungen bei der Qualität der Gewässer erreicht werden. Leider finden sich diese aufgrund der Bewertungssystematik der WRRL in den Statusreports nicht adäquat wieder, so dass der Zustand vieler Gewässer weiter als mäßig oder gar schlecht gilt.
Die zu erwartende Zielverfehlung bei den Vorgaben der WRRL bis 2027 führt im Zusammenspiel mit dem Verbesserungsgebot und dem Verschlechterungsverbot zu erheblichen Unsicherheiten im Planungs- und Genehmigungsrecht bei Industrievorhaben. Darüber hinaus haben sich im Laufe der Zeit praktische Mängel im Vollzug der WRRL ergeben. So erfolgt u.a. die Bewertung der Gewässerqualität aktuell europaweit nicht einheitlich.
Vor dem Hintergrund der angehenden Planungen zur 3. Bewirtschaftungsperiode der WRRL in Bayern haben die Bayerischen Chemieverbände, die Bayerischen Papierverbände, der Bayerische Industrieverband Baustoffe, Steine und Erden, die Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Bergbau- und Mineralgewinnungsbetriebe sowie die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft in einem gemeinsamen Positionspapier nachdrücklich die berechtigten Interessen der (industriellen) Gewässernutzer in Erinnerung gerufen.
In dem Papier werden zudem klare Forderungen an Politik und Verwaltung für den weiteren Erfolg des Wirtschafts- und Industriestandorts Bayern gerichtet. Denn ein absoluter Vorrang der gewässerökologischen Zielsetzungen gefährdet die Entwicklungsmöglichkeiten vieler bayerischer Industriestandorte und damit den Fortbestand volkswirtschaftlich wesentlicher Branchen.
Im Zuge der Anhörung zu den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für den dritten Bewirtschaftungszeitraum 2022 – 2027 der Wasserrahmenrichtlinie haben die o.g. Verbände ihren Appell nochmals in einer weiteren verbändeübergreifende Stellungnahme von Juni 2021 erneuert. Im Sinne des Wirtschaftsstandorts Bayern müssen die berechtigten Interessen der teilweise bereits seit Jahrhunderten ansässigen Gewässernutzer bei der Finalisierung der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne einbezogen werden. Dies gilt insbesondere auch in den kommenden Schritten zur Konkretisierung der zukünftigen Gewässerbewirtschaftung. Dabei ist eine Einbindung gewässernutzender Unternehmen in die Entwicklung der Umsetzungskonzepte durch die zuständigen Wasserwirtschaftsämter enorm wichtig, damit sowohl die unternehmerischen Randbedingungen ausreichend Berücksichtigung finden können als auch ein realistisch umsetzbares Konzept erarbeitet werden kann.
Bildquelle: pixabay_industry-1968193