Die Geschäftsführung des VBCI und des VCI-LV Bayern

  • wird vom jeweiligen Verbandsvorstand nach den Erfordernissen des Verbandes bestellt. Der Vorstand kann bei Bestellung mehrerer Geschäftsführer einen von ihnen zum Hauptgeschäftsführer berufen.
  • ist dem Vorstand für ihre Tätigkeit verantwortlich.
  • verantwortet die Verbandstätigkeit im Rahmen der bestehenden Gesetze, der Verbandssatzung und der vom Vorstand zu erlassenden Geschäftsordnung.
  • ist an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden.
  • leitet die Geschäftsstelle.
  • verwaltet die Mitglieder und die Finanzen.
  • vertritt den Verband unter Berücksichtigung der Absprachen, die mit dem Vorstand diesbezüglich getroffen werden.

 

Die Geschäftsführung des VBCI und des VCI-LV Bayern

Dr. Markus Born
Walter Vogg
Hauptgeschäftsführer VBCI und VCI-LV Bayern
Dr. Markus Born
Geschäftsführer VBCI und VCI-LV Bayern
Stefan Mößner
Geschäftsführer VBCI