Themen und Positionen Stoffpolitik

Stoffpolitik

Die Herstellung und Verwendung von Chemikalien unterliegt einem umfassenden Regulierungsrahmen. Die Chemikaliengesetzgebung ist dabei mittlerweile weitgehend europäisch harmonisiert – und wesentlich durch die REACH- und CLP-Verordnungen geprägt. Daneben gibt es aber auch weitere EU-weit gültige Regelwerke:

  • Agenzienrichtlinie (98/24/EG) – regelt Arbeitsschutzmaßnahmen für toxikologische und physikalisch-chemische Eigenschaften von Stoffen
  • Krebsrichtlinie (2004/37/EG) – regelt zusätzliche Maßnahmen für krebserzeugende oder erbgutverändernde Stoffe der Kategorien 1 und 2
  • Export/Import-Verordnung („PIC (= Prior Informed Consent) Verordnung“) (649/2012/EG) – regelt Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien sowie Verpflichtungen für Unternehmen, die diese Chemikalien in Länder außerhalb der EU ausführen möchten
  • Ozonschicht-Verordnung (2037/2000/EG) – regelt u.a. das Herstellungsverbot von Ozonschicht gefährdenden Stoffen
  • POP-Verordnung (850/2004/EG) – regelt u.a. das Herstellungsverbot von bestimmten „Persistent Organic Pollutants“ (POPs)
  • weitere produktspezifische Regelungen, z.B. für Biozide, Pflanzenschutzmittel, Kosmetika, Arzneimittel, Detergenzien
  • weitere stoffbezogene Regelungen im EU-Umweltrecht (z.B. fluorierte Treibhausgase, Explosivstoffe)

REACH – Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien

Mit dem Inkrafttreten der Chemikalienverordnung REACH (1272/2008/EG) in 2007 wurde die europäische Chemikalienpolitik neu geordnet und harmonisiert. Die komplexen Vorgaben sind schrittweise bis 2020 und weit darüber hinaus umzusetzen. Wesentliche Bausteine sind die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien sowie die Kommunikation in den Lieferketten zur sicheren Verwendung von Stoffen und Gemischen. Das Hauptziel ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken durch Chemikalien. Studien über die Wirksamkeit von REACH belegen schon heute positive Effekte für den Schutz von Mensch und Umwelt. Dafür haben die Unternehmen enorm viel Personal und hohe Registrierungskosten aufgewendet. Zusätzliche Kosten kommen nun unter anderem durch weitergehende Informationsanforderungen im Rahmen des Bewertungsverfahrens hinzu. Auch werden immer mehr für die Chemieindustrie wichtige Stoffe, zum Beispiel Lösemittel und Katalysatoren, von den Behörden als Kandidaten für das Zulassungsverfahren identifiziert. Eine Zulassungspflicht bedingt Planungsunsicherheiten, Kostensteigerungen und Wettbewerbsnachteile für in der EU hergestellte Produkte. Die Rechts-und Planungssicherheit für Investitionen wird durch die Überprüfung erteilter Zulassungen beeinträchtigt. Dabei ist stets auch zu beachten, dass die Chemikalienpolitik nicht nur Auswirkungen auf die chemische Industrie hat – auch alle nachgeschalteten Anwender sind in den aufwändigen Registrierungs- und Zulassungs- sowie Beschränkungsprozess von Chemikalien eingebunden bzw. mittelbar davon betroffen. Das Chemikalienrecht wirkt damit weit in die industriellen Wertschöpfungsketten hinein und beeinflusst die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten europäischen Wirtschaft.

Wichtig ist deshalb, dass die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Chemie-und Pharmaindustrie auch unter den im internationalen Vergleich hohen Sicherheitsanforderungen von REACH erhalten bleibt. Ansonsten drohen durch hohe Kosten, Komplexität und Überregulierung im Bereich der Chemikaliensicherheit der Verlust oder die Verlagerung von vorhandenen Stoffströmen und dadurch ganzen Wertschöpfungsketten in das außereuropäische Ausland (mit ggf. niedrigeren Umweltstandards!). Deshalb setzt sich der VCI dafür ein, dass Industrie und Behörden gemeinsam daran arbeiten, die Wirksamkeit, Planbarkeit und Effizienz der REACH-Prozesse zu erhöhen und diese zu vereinfachen. Zudem muss aus VCI-Sicht der Mittelstand bei der weiteren REACH-Umsetzung unterstützt werden und Alternativen mit Industriebeteiligung vor einer Stoffaufnahme in die Kandidatenliste geprüft werden.

CLP – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Die CLP-Verordnung (1272/2008/EG) legt die europaweit einheitliche Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen fest und setzt zudem das global harmonisierte System der Vereinten Nationen (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung um. In der Regel müssen Lieferanten über die Einstufung eines Stoffes/Gemisches nach bestimmten Kriterien eigenverantwortlich entscheiden (Selbsteinstufung). In einigen Fällen – z.B. bei krebserzeugenden, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen oder bei Inhalationsallergenen – werden legal verbindliche, harmonisierte Einstufungen und Kennzeichnungen in einem eigenen Verfahren(CLH) vorgegeben. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Vorgaben zu Einstufung und Kennzeichnung beziehen sich viele europäische und nationale, nachgeschaltete Regelwerke (z.B. im Arbeits-, Immissions- und Gewässerschutz oder im Abfallrecht) auf die CLP-Verordnung.

Gerade aber eine undifferenzierte Bezugnahme auf CLP-Einstufungen kann sehr gravierende Folgen haben – vor allem dann, wenn Legaleinstufungen (CLH) von breit eingesetzten Rohstoffen (wie Formaldehyd, Ethanol oder Titandioxid) zu unsachgemäßen Verschärfungen in nachgeschalteten Regelwerken führen. So kann dies z.B. im Abfallrecht zur Folge haben, dass ganze Abfallströme plötzlich als „gefährlicher Abfall“ einzustufen sind, was wiederum Bemühungen hin zu einer Kreislaufwirtschaft konterkarieren kann (siehe Beispiel Titandioxid). Eine undifferenzierte Bezugnahme (nationaler) Regelwerke auf CLP sollte daher vermieden werden – anstatt automatischer und unverhältnismäßiger Rechtsfolgen, sollten Impact Assessments, Expositionsbetrachtungen und Risikobeurteilungen berücksichtigt werden.

Die EU-Chemikalienstrategie sieht weitreichende Änderungen im Chemikalienrecht vor

Die EU-Kommission hat im Zuge des Green Deals eine „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ vorgelegt. Sie skizziert zahlreiche legislative und nicht-legislative Maßnahmen im bestehenden chemikalienrechtlichen Regelwerk und wird weitreichende Folgen haben. Zahlreiche bestehende und bewährte Vorschriften sollen angepasst und verschärft werden, u.a. die REACHVerordnung, Regelungen zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLPVerordnung) sowie zum Umweltund Arbeitsschutz.

Die EU-Kommission strebt mit der Chemikalienstrategie zudem einen Paradigmenwechsel an: Bewährte Grundprinzipien, wie die wissenschaftliche Risikobewertung als eine Voraussetzung für Entscheidungen im Chemikalienmanagement, werden infrage gestellt. Es geht nur noch um die Frage, ob eine Substanz grundsätzlich gefährliche Eigenschaften hat. Fragen der Exposition und der Dosis spielen in den Überlegungen der EU-Kommission keine Rolle. Dabei ist unklar, inwieweit Regeln für Endkunden-Produkte auch auf den industriellen oder gewerblichen Bereich ausgeweitet werden.

Das macht unserer Branche große Sorgen. Absehbar ist: Sollte die Chemikalienstrategie unverändert umgesetzt werden, wird sich die Zahl verfüg- und nutzbarer Chemikalien in Europa deutlich verringern. Gleichzeitig erhöht sich aber angesichts immer neuer Anforderungen die Verunsicherung, welche Chemikalien die weggefallenen ersetzen können. Regulatorische Pflichten steigen an, ohne dass sie Ersatzlösungen befördern. Dies hat unmittelbaren Einfluss auf die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemie- und Pharmaunternehmen – und damit auch der Kundenbranchen.

Die Umsetzung der europäischen Chemikalienstrategie wird aber nur dann erfolgreich sein, wenn Politik und Industrie an einem gemeinsamen Ziel arbeiten: Innovation für die Herstellung nachhaltiger Produkte und die daraus resultierende Wertschöpfung müssen weiterhin in Europa stattfinden. Dazu muss die globale Wettbewerbskraft der europäischen Industrie gestärkt werden. Die Unternehmen brauchen dafür vor allem einen klaren, vorhersehbaren und umsetzbaren Rechtsrahmen.


Weitere Positionen zur Stoffpolitik:

VCI-Tehmenseite zur EU-Chemikalienstrategie
Chemie legt ökonomische Folgenanalyse vor

EU-Chemikalienstrategie – gemeinsame Position von VCI und IG BCE: IGBCE_VCI-Position-EU-Chemikalienstrategie
Standpunkt zur EU-Chemikalienstrategie – Es geht um die Zukunft von Chemie und Pharma
Aktionsplan zur Überprüfung der REACH-Registrierungsdossiers
Rechtsfolgen einer harmonisierten Einstufung: VCI Positionspapier


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