Weckruf für ein besseres Investitionsklima
30. Juli 2015Branchenporträt der deutschen chemisch-pharmazeutischen Industrie 2015
31. August 2015Bürokratieabbau voranbringen
Die Bundesregierung hat sich selbst eine »Bürokratiebremse« verordnet — und dies zu Recht. Die aus zahlreichen rechtlichen Vorgaben resultierenden Berichts- und Informationspflichten bedeuten für die Unternehmen einen hohen bürokratischen Aufwand und eine zu starke Belastung. Mit dem jüngst beschlossenen »Bürokratieentlastungsgesetz« soll dem entgegengewirkt werden. Das neu verankerte Prinzip des »One in, one out« soll darüber hinaus den Zuwachs an Bürokratie stoppen. Dies sind richtige und notwendige Schritte; weitere müssen jedoch folgen, denn Überregulierung ist ein negativer Standortfaktor, durch den Investitionen und Innovationen gehemmt werden. Nur ein konsequenter Bürokratieabbau hält den Standort Deutschland attraktiv und schafft so die Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.
Neues »One in, one out«-Prinzip
Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft muss die tatsächliche Reduzierung bestehender Bürokratie prioritäres Ziel sein. Die seit dem 1. Juli 2015 gültige »One in, one out«-Regel besagt, dass Belastungen, die der Wirtschaft durch neue Regelungen entstehen, durch die Bundesregierung innerhalb eines Jahres an anderer Stelle gleichwertig abgebaut werden müssen. Ausgenommen sind jedoch die bereits vor dem 1. Juli eingeführten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und damit auch die enorme Bürokratie rund um den Mindestlohn. Zudem sind Gesetze ausgeblendet, die auf die 1:1-Umsetzung von EU-Recht zurückzuführen sind.
Das Grundprinzip, neu entstehenden gesetzlichen Erfüllungsaufwand durch Entlastung an anderer Stelle zu kompensieren, weist in die richtige Richtung. Die bisherigen Erfahrungen beim Bürokratieabbau zeigen jedoch die Notwendigkeit, dass sich die Bundesregierung auch beim Erfüllungsaufwand ein quantifizierbares Abbauziel setzt. Nur so kann der erforderliche Anreiz geschaffen werden, hier Fortschritte zu erzielen. Im nächsten Schritt ist es wichtig, dass die Ankündigungen des im Dezember 2014 vom Kabinett verabschiedeten Eckpunktepapiers zum Bürokratieabbau vollständig umgesetzt werden. Das gilt z.B. für einheitliche Schwellenwerte im Datenschutzrecht, die Standardisierung der Arbeitsentgeltbescheinigungen oder die Verkürzung von Aufbewahrungsfristen.
Quelle: BAVC
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