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27. Mai 2026Fluorpolymere und PFAS Regulierung: Evidenz statt Pauschalannahmen – und zunehmende rechtliche Zweifel
Zwei aktuelle Studien liefern neue belastbare Evidenz für die laufende europäische Debatte zur PFAS‑Regulierung. Ein Kurzgutachten zu verfahrensrechtlichen Aspekten des uPFAS-REACH-Beschränkungsvorschlags kommt über dies zum Schluss, dass das laufende Verfahren mehrfach gegen REACH verstößt.
1. Fluorpolymere: Substitution muss anwendungsbezogen bewertet werden
Eine von Ramboll im Auftrag der Fluoropolymers Product Group (FPG) erstellte Studie adressiert eine zentrale Evidenzlücke der EU‑PFAS‑Debatte: Die Regulierung erfolgt zunehmend auf Stoffgruppenebene, während Substitution in der Praxis stets auf Ebene konkreter Anwendungen und Systeme entschieden werden muss.
Auf Grundlage des von der ECHA etablierten Analysis‑of‑Alternatives‑Frameworks untersucht die Studie ausgewählte Anwendungen in den Bereichen Transport sowie Elektronik und Halbleiter – Schlüsselindustrien für Wettbewerbsfähigkeit, Dekarbonisierung, Digitalisierung und technologische Souveränität Europas.
Zentrale Ergebnisse:
- Substitution kann nicht pauschal unterstellt werden: In den untersuchten Automobilanwendungen stehen derzeit keine technisch geeigneten Alternativen zur Verfügung. In Halbleiteranwendungen erfüllen identifizierte Alternativen entweder zentrale Leistungsanforderungen nicht oder es fehlen belastbare Daten aus realen Einsatzbedingungen.
- Systemkomplexität ist entscheidend: Fluorpolymere sind in hochkomplexe, vernetzte Systeme eingebunden. Eine Bewertung allein auf Stoffebene greift zu kurz; erforderlich ist eine Betrachtung des gesamten Produkts, der Lieferketten sowie der Lebenszyklen.
- Hohe Kosten und lange Zeithorizonte: Substitution würde erhebliche Investitionen und lange Übergangszeiten erfordern. Allein der Austausch fluorpolymerbasierter Rohrleitungssysteme in der Halbleiterfertigung kann Kosten von mindestens 50 Mio. EUR verursachen. Übergangszeiträume liegen bei rund 10 Jahren (Halbleiter) bis zu 20 Jahren (Automobil).
- Regulatorische Implikation: Vor dem Hintergrund fehlender technisch gleichwertiger Alternativen kommt die Studie zu dem Schluss, dass eine vollständige Ausnahme von Fluoropolymeren derzeit der einzige praktikable und sachlich begründete Ansatz ist, um unbeabsichtigte negative Auswirkungen auf strategische Industrien zu vermeiden.
2. PFAS: Thermische Abfallbehandlung wirkt unter Realbedingungen als PFAS‑Senke
Ergebnisse einer großtechnischen Verbrennungsstudie von PFAS im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt liefern erstmals belastbare Daten aus einer kommunalen thermischen Abfallbehandlungsanlage im industriellen Dauerbetrieb.
Kernaussagen der Full‑Scale‑Studie:
- Extrem hohe Zerstörungsraten: Unter realen Betriebsbedingungen wurden fluorbezogene PFAS‑Zerstörungsraten von über 99,9999 Gew.-% erreicht (exklusive CF₄).
- Keine relevanten Zusatzemissionen: Auch bei stark erhöhter PFAS‑Belastung im Abfall wurden keine zusätzlichen PFAS‑Emissionen im Abgas festgestellt. Lediglich bei extremer Überdosierung trat Tetrafluormethan (CF₄) auf – inert und nicht toxisch, jedoch klimapolitisch relevant.
- PFAS‑Senke unter untersuchten Bedingungen: Die untersuchte Anlage wirkt unter den geprüften Betriebsbedingungen nicht als Emissionsquelle, sondern als Senke für PFAS, da diese im Prozess nahezu vollständig zerstört oder in Rückständen gebunden werden.
Die Studie ergänzt und bestätigt die bisherigen Ergebnisse einer KIT‑Pilotstudie an der Pilotverbrennungsanlage BRENDA, nun erstmals unter realen großtechnischen Betriebsbedingungen. Da sich die Full‑Scale‑Studie derzeit im Publikationsprozess eines Fachjournals befindet, können noch keine umfassenden Details kommuniziert werden. Die zentralen Ergebnisse wurden jedoch in einem dreiseitigen Kurzpapier durch das Autorenteam zusammengefasst (GKS-Statement-PFAS testrun in full-scale TWT plant-2026_04_30).
3. Kurzgutachten beleuchtet verfahrensrechtliche Aspekte des laufenden Beschränkungsverfahrens – Beschränkung wäre vrsl. rechtswidrig und anfechtbar
Ein im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) sowie mehrerer Industrieverbände (darunter auch der VCI) erstelltes Kurzgutachten zu verfahrensrechtlichen Aspekten des uPFAS-REACH-Beschränkungsvorschlags kommt zu folgendem Schluss:
- Das PFAS‑Beschränkungsverfahren (eingeleitet durch die Dossier-einrecihenden Behörden von DE, DK, NL, NO, SE) verstößt mehrfach gegen Titel VIII der REACH‑Verordnung; eine entsprechende Beschränkung wäre rechtswidrig und anfechtbar.
- Der Gruppenansatz für PFAS ist unvereinbar mit REACH (Einzelstofflogik) und verletzt zusätzlich das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
- Ein generelles PFAS‑Verbot ist weder erforderlich noch angemessen, da Risiken nicht für alle Stoffe belegt sind und Ausnahmen unzureichend/innen nicht differenziert sind.
- Der Vorschlag greift unzulässig in Grundrechte ein (unternehmerische Freiheit, Eigentum).
- Schwere Verfahrensfehler: insbesondere Verletzung von Beteiligungsrechten und unfaire Beweislastverschiebung zulasten der Betroffenen.
- Konsultationsprozesse mangelhaft: zu komplex, überfordernd (v. a. für KMU) und Fristen zu kurz.
- Grundrecht auf gute Verwaltung (Art. 41 GRCh) wird verletzt.
- RAC und SEAC hätten das Verfahren wegen struktureller Mängel stoppen müssen, haben es aber fehlerhaft fortgeführt.
- Unzulässige Überarbeitung/Auswechslung des Dossiers im laufenden Verfahren; erneute Anhörung der Betroffenen unzureichend.
- Fehlerhafte Behandlung neuer Sektoren (fehlende Bewertungen, unzulässige Empfehlungen).
- Auch die aktuelle SEAC‑Konsultation ist fehlerhaft (zu kurze Fristen, Einschränkung der Beteiligung).
- Konsequenz: Die EU‑Kommission dürfte eine solche Beschränkung rechtlich nicht wirksam erlassen.
Der genaue Wortlaut des Gutachtens (in deutscher und englischer Sprache) ist auf der BDI-Webseite zu finden (Direktlinks auf die pdf-Dokumente: Deutsch und Englisch)
Fazit und aktueller Kontext
Die beschriebenen Studien unterstreichen die Bedeutung einer evidenzbasierten, anwendungsbezogenen Regulierung von PFAS. Pauschale Annahmen zur Substituierbarkeit oder Entsorgung werden der technischen Realität komplexer industrieller Systeme nicht gerecht – belastbare Daten hingegen schon.
Das Kurzgutachten beleuchtet das umstrittene Vorgehen im Rahmen der uPFAS-BEschränkung unter REACH, das ein Totalverbot mit zeitlich begrenzten Erlaubnisvorbehalt für einzelne PFAS-Anwendungen auf Basis einer Strukturdefinition vorsieht. Schon im laufenden Verfahren waren immer wieder rechtliche Zweifel eines solchen Vorgehens aufgetaucht. Das Gutachten bestätigt diese in weiten Teilen
Die Ergebnisse kommen zu einem wichtigen Zeitpunkt: Vor kurzem ist die Konsultation zur sog. Draft Opinion des ECHA‑Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) zur umfassenden PFAS‑Beschränkung unter REACH zu Ende gegangen. Die dort zugrunde gelegten Annahmen stehen in Teilen nicht im Einklang mit den Ergebnissen der oben genannten Studien – und werfen rechtliche Fragen auf. Auch wenn im Rahmen der laufenden Konsultation keine zusätzlichen Anhänge hochgeladen werden konnten, sollten diese neuen Erkenntnisse bei der weiteren Bewertung und Entscheidungsfindung dringend berücksichtigt werden.
Titelbild: Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS)
