Businessplanwettbewerb PlanB
31. Januar 2017Responsible-Care-Bericht 2016
22. Februar 2017“Weißbuch Arbeiten 4.0”
Ende 2016 hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Nahles, ihr „Weißbuch Arbeiten 4.0“ vorgestellt. Mit diesem Weißbuch wird der gesellschaftliche und rechtliche Rahmen für die Zukunft der Arbeit skizziert. Es enthält auf 230 Seiten Gestaltungsvorschläge u.a. zu den Themen Arbeitsrecht, Tarifpolitik, Daten-/Arbeitsschutz und Sozialversicherungsrecht.
Die Chemie-Arbeitgeber begrüßen den ganzheitlichen, vorausschauenden und gestaltungsoptimistischen Gesamtansatz der Ministerin. Problematisch ist jedoch die Perspektive, die das Weißbuch einnimmt. Da es eine kaum überschaubare Fülle von Aspekten in den Blick nimmt, verliert es sich oft in Detailfragen – ohne diese befriedigend klären zu können. Das starre Konzept, das das Weißbuch als Rechtsrahmen für Beschäftigung vorsieht, wird den zukünftigen Anforderungen nicht gerecht. Ein moderner Rechtsrahmen muss gesetzliche Freiräume schaffen – auch mit Blick auf neue und sich neu entwickelnde digitale Geschäftsfelder.
Die Chemie-Arbeitgeber haben aber den Anspruch, gesellschaftliche Entwicklungen, die sich auf unsere Branche und deren Wettbewerbsfähigkeit auswirken, frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit unserem Sozialpartner IG BCE zu gestalten. Getragen wird dieser Anspruch von Zuversicht im Hinblick auf die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft einschließlich ihrer hervorragend ausgebildeten Arbeitnehmerschaft, auf die Selbstregulierungskräfte von Arbeitsmärkten und auf die Bereitschaft und Fähigkeit der Sozialpartner, die Bedingungen einer Arbeitswelt 4.0 zu gestalten. Hierzu bedarf es keiner einengenden gesetzlichen Regelungen, wie sie der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf für ein „Wahlarbeitsgesetz“ für befristete Teilzeit vorsieht.