Wächst Du schon – oder regulierst Du noch?
19. September 2025Wassercent in Bayern: Bayerische Chemieverbände fordern praxisgerechte Ausgestaltung
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (u.a. zur Einführung eines Wasserentnahmeentgelts („Wassercent“) in Bayern) sollen Grundwasserentnahmen in Bayern künftig bepreist werden.
Die Bayerischen Chemieverbände haben im Rahmen der Verbändeanhörung eine umfassende Stellungnahme abgegeben – mit klaren Forderungen für eine praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung.
Die zentralen Anliegen:
- Wiederaufnahme des Ausnahmetatbestands für Uferfiltratentnahmen, da eine fachlich belastbare Abgrenzung möglich und bereits gängige Praxis ist.
- Klarstellung zur Bemessung des Wasserentnahmeentgelts bei komplexen industriellen Versorgungskonzepten – insbesondere zur bilanziellen Abgrenzung von Durchlaufkühlwasser.
- Flexibilisierung der Frist zur Abgabe der Erklärung für die Bemessung des Wasserentnahmeentgelts – z. B. in Verbindung mit dem Jahresbericht nach EÜV.
- Einführung des Wassercent frühestens ab dem Erhebungsjahr 2027, um unnötige Belastungen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu vermeiden.
- Einbindung relevanter Anspruchsgruppen bei der Mittelverwendung, etwa über einen beratenden Beirat analog zur Abwasserabgabe.
Darüber hinaus werden auch Anmerkungen zu weiteren geplanten Änderungen im Bayerischen Wasserrecht Stellung formuliert – etwa zur Einführung eines zusätzlichen Übergangserlaubnisverfahrens, zur Priorisierung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, zur Zuständigkeitsverlagerung bei Wasserkraftverfahren sowie zur Digitalisierung wasserrechtlicher Verfahren. Hierbei steht eine praxisnahe, bürokratiearme Umsetzung im Fokus, die bestehende Verwaltungsstrukturen und industrielle Realitäten berücksichtigt.
Positiv hervorzuheben ist, dass die Landespolitik im Vorfeld der Gesetzesnovelle einen umfassenden Praxischeck durchgeführt und den Dialog mit den betroffenen Branchen aktiv gesucht hat. Die Bayerischen Chemieverbände begrüßen diesen Ansatz ausdrücklich und sehen darin ein gutes Beispiel für eine moderne, beteiligungsorientierte Gesetzgebung.
Zur vollständigen Stellungnahme
Bildquelle: KI