2017 European Responsible Care Award
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24. April 2017Darf´s etwas mehr sein…?
Kaum konnte beim sogenannten „Lohngerechtigkeitsgesetz“ das Schlimmste gerade noch verhindert werden, schon kommt Familienministerin Schwesig mit einer neuen Idee, der „Familienarbeitszeit“, um die Ecke, mit der sie den Wahlkampf bereichern will – zusätzlich zu den bereits existierenden Ansprüchen auf „Elternzeit“, „Pflegezeit“ und „Familienpflegezeit“.
Dass der Regulierungsdurst noch lange nicht gestillt ist, zeigt auch ein weiteres Gesetzesvorhaben, diesmal aus dem Hause Nahles, nämlich der erweiterte Anspruch auf befristete Teilzeit und das Recht auf Rückkehr in Vollzeit.
Dass auch dieses Gesetz vollkommen überflüssig ist, folgt schon daraus, dass bereits heute bei gleicher Eignung ein Anspruch der Teilzeitmitarbeiter auf bevorzugte Besetzung eines freien Vollzeitarbeitsplatzes besteht.
Hinzu kommt, dass bei der Betreuung von Kindern und der Pflege von Angehörigen, den häufigsten Gründen für Teilzeittätigkeiten, Arbeitnehmer – wie erwähnt – bereits heute eine Befristung ihrer Teilzeit verlangen können.
Das Gesetz würde dabei nicht nur zu einem hohen Organisations- und Planungsaufwand führen. Ersatz für das zeitweise ausfallende Arbeitsvolumen bei befristeter Teilzeit ist oft schlicht nicht möglich.
Und falls doch, droht den Arbeitgebern der öffentliche Vorwurf, „prekäre Arbeitsverhältnisse“ anzubieten.
Das betriebliche Bemühen um Lösungen in beiderseitigem Interesse und Einvernehmen würde wieder einmal durch starre und bürokratische gesetzliche Vorgaben konterkariert.
Es ist leider zu befürchten, dass die allgegenwärtige „Gerechtigkeitsdiskussion“ nicht nur den aufziehenden Bundestagswahlkampf beherrschen wird, sondern dazu führt, dass wir uns in nächster Zeit wohl mehr mit Verteilungsfragen werden beschäftigen müssen. Und das in einem Land, in dem es den meisten so gut geht wie nie zuvor. Weit wichtiger wäre die Frage, welche Rahmenbedingungen die Wirtschaft braucht, um das zu erwirtschaften, was andere gerne verteilen. Dann, und nur dann, „darf´s auch etwas mehr sein“.
Bildquelle: 344085_original_r_k_b_by_stephanie-hofschlaeger_pixelio