5 + 10 für die Wettbewerbsfähigkeit
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18. April 2024Bayerische Chemieverbände erneut Teil des Umwelt- und Klimapaktes Bayern
Die Bayerischen Chemieverbände haben Ihre Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt Bayern erneuert. Denn das Credo der Vereinbarung – ein dialogorientierter Umwelt- und Klimaschutz – ist aktueller denn je. Neben der Umweltpartnerschaft für neue Impulse im Klimaschutz und weiteren herausragenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen ist die Vereinbarung auch als ein Standort- und Umsetzungspakt angelegt und muss so gelebt werden. Denn investitionsfreundliche, verlässliche Standort- und Rahmenbedingungen zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit sind am Ende ein Gewinn für Ökologie und Ökonomie. Hier kann und muss auch in Bayern ein wichtiger Beitrag geleistet werden.
Teilnahme am Umwelt- und Klimapakt (UKP) muss nach drei Jahren erneuert werden
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den Spitzenorganisationen der Wirtschaft im Freistaat (vbw, BIHK und BHT). Der Pakt mit dem Credo eines kooperativen statt konfrontativen Umweltschutzes wurde 1995 ins Leben gerufen und zunächst in 5-Jahres-Intervallen immer wieder mit neuen Schwerpunkten weiterentwickelt. Seit der Unterzeichnung in 2020 wurde die Vereinbarung schließlich auf Dauer angelegt – mit einem regelmäßigen Monitoring durch die Unterzeichnerorganisationen. In diesem Kontext ist auch der Fokus auf den Bereich „Klimaschutz“ erweitert worden. Interessierte müssen ihre Teilnahme alle 3 Jahre neu beantragen – diese Neubeantragung haben die Bayerischen Chemieverbände nunmehr erfolgreich für die kommenden 3 Jahre durchlaufen.
Der Umwelt- und Klimapakt muss auch als Standortpakt gelebt werden
Mit Blick auf die epochalen Herausforderungen unserer Zeit u.a. bei der Transformation hin zu Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft ist das Credo „Kooperation statt Konfrontation“ aktueller denn je! Dieses Motto würde man sich dabei auch auf höher föderalen Ebenen wie im Bund oder der EU wünschen – denn bei der Festlegung von Zielsetzungen oder des rechtlichen Rahmens dazu, wird nicht selten die konkrete Umsetzung vor Ort und auch die Umsetzbarkeit in der Praxis nur bedingt mitgedacht. Hier kann der UKP aber einen wichtigen Beitrag in Bayern leisten – denn er ist auch als Umsetzung- und Standortpakt angelegt, um investitionsfreundliche, verlässliche Standort- und Rahmenbedingungen zur Steigerung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu schaffen.
In den letzten 3 Jahren konnten positive Impulse gesetzt werden – jetzt heißt es „dranbleiben“!
Erste konkrete Impulse konnten im Rahmen von sachbezogenen Arbeitsgruppen in den vergangenen 3 Jahren erarbeitet werden. So hatte auf maßgebliche Anregung der Bayerischen Chemieverbände eine Arbeitsgruppe Vorschläge zur Optimierung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren im bayerischen Verwaltungsvollzug erarbeitet. Neben einem Leitbild für eine effiziente und rechtssichere Genehmigungspraxis in Bayern wurden hier auch Empfehlungen für die Beschränkung von Gutachtenforderungen bei Genehmigungsverfahren auf ein notwendiges Maß sowie zur Digitalisierung von Genehmigungsverfahren abgeleitet. Im letzteren Fall konnte sogar eine Machbarkeitsstudie für die Anwendung der Blockchain-Technologie für digitale Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht werden. Jetzt heißt es aber „dranbleiben“! Denn die Ergebnisse der Arbeitsgruppe müssen nun in die Umsetzung finden und positive Veränderungen in der Vollzugspraxis erzielen.
Und auch über die Frage von Beschleunigung von Genehmigungsverfahren hinaus bieten die kommenden Jahre vielerlei Themen, um im Rahmen des Umwelt- und Klimapaktes gemeinschaftlich an praxisnahen Lösungen für Umweltschutz und gute Rahmenbedingungen gleichermaßen zu sorgen. Als mögliche Beispiele seien hierfür genannt:
- die maßvolle Ausgestaltung des Bayerischen Wassercents (mehr dazu hier),
- die Umsetzung der Bayerischen Wasserstrategie „Wasserzukunft Bayern 2050“ unter Berücksichtigung berichtigter Interessen aller Gruppen an Wassernutzern,
- der verträgliche und handhabbare Umgang mit PFOA-belasteten Bodenaushub im Landkreis Altötting oder
- die Umsetzung der Revision der Industrieemissionsrichtlinie (IED) in Bayern
Auch bietet sich der UKP als Plattform an, um die im aktuellen Koalitionsvertrag festgehaltene „konsequent vorhabenfreundliche Mentalität“ sowie das starke Bekenntnis zum Bürokratieabbau mit Leben zu füllen!
Die Bayerischen Chemieverbände stehen jedenfalls als konstruktiver Partner einmal mehr bereit, um den Umwelt- und Klimapakt als Standortpakt mit Leben zu füllen!
Titelfoto: Bayerische Chemieverbände / Gerhard Winkler